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wird er endgültige Befreiung erlangen (lebend von) reiner (Nahrung). (17)

Diejenigen, die das Gesetz untersucht haben legen es aus, werden erweckt und zu setzen der weltlichen Existenz ein Ende[1]; fähig beide (sich selbst und andere) zu befreien, antworten sie auf die gut bedachten Fragen. (18)

Er verschleiert (die Wahrheit) nicht, noch verfälscht sie; er sollte nicht seinen Stolz und (Wunsch nach) Ruhm nachgeben; weise seiend sollte er nicht spaßen, noch Segenswünsche aussprechen. (19)

Abgeneigt, um lebende Wesen zu verletzen, tut er seiner Berufung[2] keine Schande durch den Gebrauch von Zaubersprüchen; ein guter Mensch begehrt nicht irgendetwas von anderen Leuten, und er gibt keine Aussage zu ketzerischen Lehren. (20)

Ein Mönch einzeln lebend sollte nicht ketzerische Lehren verhöhnen und sollte harte Worte vermeiden auch wenn sie wahr seien; er sollte nicht eitel sein, noch angeben, aber er sollte ohne Verlegenheit und Leidenschaft (das Gesetzes predigen). (21)

Ein Mönch sollte bescheiden[3] sein obwohl er eines furchtlosen Geistes sei; er sollte die Syâdvâda[4] erklären; er sollte die zwei (erlaubten) Arten der Rede[5] verwenden, lebend unter tugendhaften Menschen, unparteiische und weise. (22) (22)

Er, der (die Anweisung) befolgt mag etwas Falsches glauben; (man sollte) (ihm) freundlich (sagen): "Es ist so oder so". Man sollte ihn nie verletzen durch

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[1] D.h. verfolgen nur noch den spirituellen Weg.

[2] Gôtra, erklärt durch mauna

[3] Sakiggiyâ = sakyêta

[4] Vibhagyavâda. Die saptabhagînaya oder sieben Arten der Behauptung, sind durch den Ausdruck im Text beabsichtigt. Siehe Bhandarkar, Report, 1883-84, SEITE 95.

[5] Siehe, SEITE 304, Anm. 4. Die erste und vierte Art der Rede sind hier gemeint. Vgl. auch Âkârâṅga Sûtra I, 2, 1, 4, SEITE 150