SEITE 394 Jainismus gesamtes Kapitel Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Sûtrakritâṅga Sûtra
Farben, (usw., alles wie in § 2, hinunter bis zum Ende). (21)
(Dieser Absatz ist fast identisch mit dem vorigen, aber ersetze 'Wassertiere mit fünf Sinnesorganen, nämlich Fische, (alles hinunter bis zu)[1] Schweinswale, "für" verschiedene Menschen "am Anfang und am Ende. Der folgende Satz ist in der Mitte leicht verschieden; er lautet so: "Solange sie jung sind, ernähren sie sich von Körperflüssigkeiten der Mütter, aber wenn sie älter werden essen sie Pflanzen oder bewegliche und unbewegliche Wesen.") (22 )
(Dieser Absatz behandelt die) Vierbeiner[2], Landtieren mit fünf Sinnesorganen, nämlich einhufigen Tieren, zweihufigen Tieren, vielhufigen Tieren und Tieren, Zehen mit Nägeln habend. (Alles wie im letzten Absatz nur "solange sie jung sind, ernähren sie sich von Milch ihrer Mütter.") (23)
(Dieser Absatz handelt von) auf der Brust bewegende Reptilien, (seiend) Landtiere mit fünf Sinnesorgane, nämlich Schlangen, riesigen Schlangen[3], Âsâlika, und Drachen[4]. (Alles wie vorher, aber die folgende Textstelle ist anders.) Einige bringen Eier hervor, einige bringen lebendige Junge hervor; einige kommen aus dem Ei als Männer heraus, einige als Frauen, einige als Neutra. Solange sie jung sind, leben sie von Wind ". (Der Rest wie oben.) (24)
(Dieser Absatz handelt von) Landtieren mit fünf Sinnesorgane, gehend auf ihren Armen, nämlich Leguane, Schlupfwespen, Stachelschweine, Frösche, Chamäleons,
nächste SEITE 395