SEITE 301 [Fortsetzung] Jainismus gesamtes Kapitel Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Sûtrakritâṅga Sûtra
Brâhmanas, Kshattriyas, Vaisyas, Kândâlas, Vukkasas, Jäger[3], Kaufleute[4], Sûdras und andere, die gewohnt sind, Handlungen zu tun; (2)
Die Schuld[5] all dieser Menschen, die sich an Eigentum klammern geht über die Zunahme; denn diejenigen, die sich zu durch sündhafte Handlungen Vergnügungen beschaffen werden Elend nicht loswerden. (3)
Nachdem ein Mensch Handlungen getan hat, das den Tod von lebenden Wesen bewirkt, seine Vergnügen suchenden Beziehungen nehmen Besitz von seinem Reichtum, während der Täter der Handlungen für sie leiden muss. (4)
"Mutter, Vater, Schwiegertochter, Bruder, Frau und Söhne werden nicht fähig sein, mir zu helfen, wenn ich für meine eigenen Taten leide[6]." (5)
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[1] Srutaskandha. Sein Sanskrit-Titel erwähnt durch Sîlâṅka ist Gâthâshô dasaka, d.h. das Buch, dessen Sechzehnte Vorlesung Gâthâ genannt wird. Es ist erwähnt in der Uttarâdhyayana XXXI, 13 durch den Namen der sechzehn Gâthâs, siehe oben, SEITE 182.
[2] Das Wort Brâhmana (mâhana) ist hier, wie an vielen anderen Stellen, ein bloßer Ehrentitel, der durch "Asket" übersetzt von 'gemacht werden asketischen könnte.
[3] Êsiya
[4] Vêsiya
[5] Vêra = vaira
[6] Dieser Vers wiederkehrt in Uttarâdhyayana VI, 3, SEITE 25.